Übersetzungen
Übersetzungen werden in der Regel pro Normzeile à 55 Anschläge abgerechnet. In meiner Preiskalkulation gehe ich in der Regel vom JVEG aus (das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz in der Fassung vom 01.01.2021). Der Preis pro Zeile hängt immer vom Texttyp, Schwierigkeitsgrad, Umfang und Dringlichkeit ab.
- Preis pro Zeile: je nach Textart und Schwierigkeitsgrad 1,20-2,05 € (Preisspanne) zzgl. 19 % MwSt. (1,43-2,44 € brutto)
- Minimaltarif (1 Seite oder weniger) für Kleinaufträge: 40 € zzgl. 19 % MwSt. (47,60 € brutto)
- Beglaubigung der Übersetzungen von Urkunden und anderen Dokumenten: 10,- € zzgl. 19 % MwSt. (11,90 € brutto)
- Inbegriffen ist die Übersetzung sowie das Lektorat einer zweiten Fachperson
- Zusätzliche Bearbeitungs-, Recherche- bzw. Layout-Gebühren: nach Aufwand
- Weitere Kosten bei größeren Aufträgen (Verpackungs-, Porto-, Fax- und Datentransferkosten) nach Aufwand.
- Zuschlag für Eilaufträge (abhängig vom Textumfang, i.d.R. innerhalb 24 Stunden zurück): +50%
- Wochenend-/Feiertags-Zuschlag: +100%
Alle Preise verstehen sich als Richtpreise (je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang) zzgl. 19 % MwSt.
Übersetzungen von Urkunden sind grundsätzlich mit einem erhöhten Formatierungsaufwand verbunden, da die Übersetzung sich nach dem Originalformat einer Dokumentenvorlage richtet. Weiterhin erhöht sich der Zeitaufwand durch notwendige Anmerkungen des Übersetzers (z.B. mehrere Transliterationsformen, Hinweise auf unverständliche Stellen im Originaltext usw.). Daher wird hier grundsätzlich ein Pauschalpreis vereinbart.
Ich beglaubige ausschließlich meine eigenen Übersetzungen.
Die Mindestpauschale beträgt 40 € (47,60 € brutto). Insbesondere größere Aufträge können nach Aufwand oder pauschal (nach Vereinbarung) abgerechnet werden. Bei größeren Aufträgen ist eine Anzahlung erforderlich.
Besonderer Service für Sie: Ihre Übersetzung werden für die Dauer von sechs Monaten gespeichert (siehe „Datenschutz“ und Hinweise im „Kontakformular“. Während dieser Zeit können Sie gerne Kopien von Ihren Übersetzungen bestellen. Danach werden Ihre Daten, Ihre Vorlagen und Ihre Übersetzungen gelöscht. Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihre Unterlagen für die Dauer von sechs Monaten gespeichert werden, lassen Sie es mich bitte wissen. Dann werden Ihre Daten unmittelbar gelöscht.
Bitte lesen Sie das »Merkblatt für Auftraggeber von Übersetzungen« und das »Merkblatt Beglaubigung von Übersetzungen«!
Ausführliche Informationen über juristische (amtliche) und wirtschaftliche Übersetzungen finden Sie auch auf http://www.jurus.de.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Kostenvoranschläge sind kostenlos. Grundsätzlich können Pauschalpreise vereinbart werden. Beim Rücktritt von bereits gebuchten Aufträgen später als 48 Stunden vor dem Übersetzer -Einsatz, werden die 50 % der vereinbarten Summe in Rechnung gestellt. Umbuchung auf eine spätere Zeit ist grundsätzlich möglich. Werden angemeldete Aufträge nicht geliefert, müssen sie ebenso spätestens 48 Stunden vorher abgemeldet werden, ansonsten wird die reservierte Zeit berechnet. Beachten Sie auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |